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o.t.c. GmbH

Barbarastr. 3-9 Block 7
50735 Köln
Tel. 0221/170 72 38
Fax 0221/170 72 16
eMail info@nullotc-challenge.de

Vertretungsberechtigter Vorstand: Valentin Kern
Registernummer: 69146
Registergericht: Amtsgericht Köln
Steuernummer: DE270933784

 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Christian Mutter

 

allgemeine geschäftsbedingungen


1. Leistungen
Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich o.t.c Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von o.t.c nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die maximale Gruppenstärke liegt bei 12 Teilnehmern pro Trainer. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung von o.t.c.


2. Haftung
Alle Trainer von o.t.c werden sorgfältig ausgewählt, ausgebildet und in die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen. Die Veranstaltungen sind z.T. mit besonderen Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von o.t.c nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Alle Teilnehmer an Veranstaltungen von o.t.c sind über eine Haftpflichtversicherung versichert. Die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für vertragliche Schadensersatzansprüche ist auf den dreifachen Buchungspreis pro Teilnehmer beschränkt, soweit der Schaden eines Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


3. Mitwirkungspflicht
Um die Sicherheit auf dem höchstmöglichen Niveau zu gewährleisten, ist den Anweisungen, den von o.t.c eingesetzten Trainern bei Veranstaltungen Folge zu leisten.


4. Vertragsabschluß
Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn o.t.c die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt.


5. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme, auf das Konto von o.t.c zu überweisen. Diese Vorauszahlung dient der Anzahlung von Fremdleistern genauso wie der Anschaffung von zusätzlichem Material oder sonstiger organisatorischer Mittel. Der Restbetrag wird bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die o.t.c berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an. Diese Geschäftsbedingungen liegen ggf. bei.


5. Stornoregelungen
Bei Absage durch den Auftraggeber bis 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung erhebt o.t.c eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 100,-€. Bei Absage innerhalb von 34 Tagen vor Beginn der Veranstaltung kann o.t.c folgende pauschalisierte Stornokosten erheben: 34 - 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25%, 13 - 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% und ab dem 6. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.


6. Nutzungsrechte & Geheimhaltung
Die von o.t.c angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von o.t.c und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden. Die Firma o.t.c verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Informationen und Fakten, die ihren Mitarbeitern im Rahmen der Ausführung eines Auftrages bekannt geworden sind.


7. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.


8. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


Stand: 31.01.2010

haftungsausschluss


1. Inhalt des Onlineangebotes
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